Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – SHK360
Handel mit Produkten der Heizungs-, Sanitär- und Gebäudetechnik
Stand: 01.01.2026
Anbieter: Nuredini Solutions
Adresse: Chapfstrasse 4, 5210 Windisch, Schweiz
E-Mail: order@shk360.ch | UID: CHE-295.554.479
Sitz/Gerichtsstand: Aargau
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Nuredini Solutions („SHK360“) mit Kunden (§ B2B: gewerblich/Unternehmer, § B2C: Privatkunden), soweit die Lieferung in der Schweiz erfolgt.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn SHK360 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Preisangaben sind freibleibend. Angebote sind unverbindlich.
2.2 Technische Daten, Zeichnungen, Abbildungen dienen der Illustration. Verbindlich sind nur schriftlich bestätigte Spezifikationen und Artikelnummern.
2.3 Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn SHK360 die Bestellung schriftlich bestätigt oder die Ware ausliefert.
2.4 Irrtümer in Angebot/Bestellung (z.B. Preis-/Typenfehler) kann SHK360 berichtigen.
3. Preise und Versandkosten
3.1 Preise verstehen sich in CHF exkl. gesetzlicher MWST (wenn anwendbar).
3.2 Versandkosten und allfällige Zuschläge (Paletten, Sperrgut, Express) werden gesondert ausgewiesen.
4. Zahlung, Verzug
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist Vorkasse (Vorauskasse) vereinbart. Bei Rechnungsstellung ist das Zahlungsziel [10] Tage netto.
4.2 B2B: Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
4.3 Verzugszinsen: werden nicht erhoben.
4.4 Bei Zahlungsverzug kann SHK360 Lieferungen zurückbehalten und Schadenersatz verlangen.
5. Lieferung und Lieferfristen
5.1 SHK360 liefert ab Lager oder direkt vom Hersteller/Fachhändler. Fristen sind, soweit nicht ausdrücklich verbindlich bestätigt, unverbindlich.
5.2 Teillieferungen sind zulässig, wenn für den Kunden zumutbar.
5.3 Nichtverfügbarkeit: Kann SHK360 nach Vertragsabschluss nicht liefern (z.B. Fehllieferant), ist SHK360 zum Rücktritt berechtigt. Bereits entrichtete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6. Gefahrübergang
6.1 **B2B:** Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Transporteur (Abgang) auf den Kunden über. Bei Abholung durch den Kunden mit Übergabe.
6.2 **B2C:** Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Kunden über. (Empfohlen für Konsumenten; B2C-Verzögerungshaftung kann höhere Kulanz erfordern).
7. Transport und Transportschäden
7.1 **Sichtbare Schäden**: Bei Ablieferung sofort melden, schriftlich dokumentieren (Lieferschein-Vermerk, Fotos).
7.2 **Rückmeldung**: SHK360 ist umgehend per E‑Mail zu informieren und Fotos der Beschädigung zu übermitteln.
7.3 Verpackung der beschädigten Ware aufbewahren. Unterschriebene Lieferdokumente mit Schadensvermerk sichern.
7.4 Transportschäden sind in der Regel dem Frachtführer zu melden (z.B. „vorbehaltlich Kontrolle“). SHK360 unterstützt eine Claim-Abwicklung mit Spedition/Versicherer.
8. Eigentumsvorbehalt (mit Registerhinweis)
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (inkl. Nebenforderungen) bleibt die Ware Eigentum von Nuredini Solutions (Eigentumsvorbehalt).
8.2 SHK360 ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Geschäftssitz/Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde stellt die hierfür nötigen Daten und Dokumente bereit.
8.3 Die Kosten der Eintragung (Gebühren/Verwaltungsaufwand) gehen zu Lasten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
9. Annahmeverzug
9.1 Nimmt der Kunde die Ware nicht an oder verhält sich vertragswidrig bei der Ablieferung (z.B. kein Zugang bei Termin), gilt er als im Annahmeverzug.
9.2 SHK360 kann die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern. Weitergehende Ansprüche (z.B. Lagerkosten, erneute Versandkosten, Schadenersatz) sind durchsetzbar.
10. Prüfpflicht und Mängelrüge
10.1 Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen.
10.2 **B2B:** Offensichtliche Mängel/Falschlieferung sind binnen 2 Kalendertagen ab Eingang schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind binnen 5 Werktagen nach Entdeckung zu melden, spätestens aber binnen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
10.3 **B2C:** Offensichtliche Mängel/Falschlieferungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Erhalt schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
10.4 Die Mängelanzeige muss enthalten: Bestellnr./Rechnungsnr., Artikelnr., Mangelbeschreibung und (sofern vorhanden) Foto/Video.
10.5 Unterbleibt rechtzeitige Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt (gilt nicht bei Arglist/Produkthaftung).
11. Retouren (RMA)
11.1 Rücksendungen nur mit gültiger RMA-Nummer nach vorheriger Freigabe durch SHK360.
11.2 Ohne RMA kann SHK360 Retoursendungen verweigern oder auf Kosten des Kunden einbehalten.
11.3 Retourenfähig (nach Freigabe) sind nur ungebrauchte Ware in Originalverpackung. Ausgenommen sind:
– individuell konfigurierte oder Sonderbestellungen,
– handelsübliche Verschleissteile,
– Hygiene- und Dichtmaterialien nach Anbruch,
– Apparate/Komponenten mit Einbau- oder Montageerfahrung.
11.4 Rücksendekosten trägt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Absender:
– B2B: Kunde (ausser im Gewährleistungsfall).
– B2C: Kunde (ausser in unserer Freiwilligen Rückgabepolitik).
11.5 SHK360 behält sich vor, für nicht-mangelbedingte Retoure eine Bearbeitungsgebühr oder Kostenpauschale zu verrechnen.
12. Freiwilliges Rückgaberecht (nur B2C)
12.1 Da die Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht kennt, gewährt SHK360 freiwillig:
– Rückgabe unbenutzter, unmontierter Ware in Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt,
– vorausgesetzt, die Bedingungen in Ziff. 11.3 sind erfüllt.
12.2 Rücksendekosten trägt der Kunde.
12.3 Die Rückerstattung umfasst den Kaufpreis der Ware; ursprüngliche Versandkosten werden nicht erstattet. Mögliche Wertminderung kann abgezogen werden.
13. Gewährleistung und Garantie
13.1 **Herstellergarantie:** SHK360 tritt keine eigene Garantie ein; allenfalls bestehende Garantiezusagen des Herstellers/Fachhandel gelten unabhängig. SHK360 leitet Garantieansprüche an den Hersteller weiter und unterstützt die Abwicklung.
13.2 **B2B:** Gesetzliche Gewährleistung wird, soweit rechtlich zulässig, auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Eine Wandelung/Minderung ist nur bei grober Pflichtverletzung und nach erfolglosem Nachbessern zulässig. Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt aus Gewährleistungsgründen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich erlaubt. Folgekosten (Aus-/Einbau, Stillstand, Mangelfolgeschäden, Produktausfall) werden abgelehnt. Zwingende Rechte bleiben vorbehalten.
13.3 **B2C:** Gesetzliche Mängelrechte gemäss OR gelten.
– Verjährung: 2 Jahre ab Lieferung.
– SHK360 kann zumutbare Nacherfüllung (Reparatur/Ersatz) anbieten; andernfalls kann der Käufer nach gesetzlicher Abmahnung Wandelung oder Minderung verlangen.
13.4 Ausgenommen (B2B/B2C): Keine Gewährleistung für Schäden durch unsachgemässe Lagerung, Transport, Montage, Nichtbeachtung von Vorschriften, Überbeanspruchung, normale Abnutzung oder Veränderung der Ware. Nutzungseinbußen wie entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
14. Haftung
14.1 SHK360 haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden und zwingenden Produkthaftpflicht-Ansprüchen.
14.2 Sonstige Haftung (leichte Fahrlässigkeit) ist begrenzt: Haften Sie für direkte Schäden nur im Rahmen eines Schadenersatz-Betrags bis maximal dem Wert der gelieferten Ware (pro Fall).
14.3 Indirekte Schäden, entgangener Gewinn, Folgeschäden, Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
14.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit zwingende Vorschriften zwingend anderes vorsehen (z.B. Produkthaftpflichtgesetz, Personenschäden, Art. 100 OR).
15. Datenschutz
15.1 SHK360 erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
15.2 Details zur Datennutzung finden sich in der Datenschutzerklärung auf [Domain]/datenschutz.
15.3 Nutzer von Onlineshop und Kontaktformular müssen über ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung usw.) informiert werden (Art. 19–22 DSG).
16. Schlichtung und anwendbares Recht
16.1 Schweizer Recht: Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Gerichtsstand: Bei B2B ist der ausschliessliche Gerichtsstand [Sitz] (sofern zulässig). Bei B2C gelten die zwingenden Gerichtsstandsregeln gemäss ZPO Art. 32/35 (Konsumentenvertrag).
16.3 Vorbehältlich anderer Gesetzesregelungen können Streitigkeiten vor einer für beide Seiten verbindlichen Schlichtungsstelle (z.B. Ombudsstelle für KMU) oder einem Schiedsverfahren beigelegt werden.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
17.2 Änderungen der AGB werden an dieser Stelle bekannt gegeben und gelten ab Veröffentlichung.
Claims-Handling-Prozess und Musterkommunikation
flowchart TD
A[Kunde meldet Mangel bei SHK360] –> B{Prüfung der Rüge}
B –> C{Frist/Form eingehalten?}
C — Nein –> D[Reklamation ablehnen oder Kulanzlösung vorschlagen]
C — Ja –> E{Transportschaden?}
E — Ja –> F[Damageformulare, Fotos, Paket aufbewahren\nClaim beim Frachtführer]
E — Nein –> G{Einbau erfolgt?}
G — Ja –> H[Kundenaussage prüfen: korrekte Montage?]
H –> I{Montage korrekt?}
I — Nein –> J[Kunde hinweisen: Kein Mangel aus verschuldeter Montage; ev. Kosten]
I — Ja –> K[Fall klären: Herstellergewährleistung oder SHK360-Gewährleistung]
G — Nein –> K
K –> L{Mangel bestätigt?}
L — Nein –> M[Ablehnung mit Begründung]
L — Ja –> N[Erfassung für Reparatur/Ersatz/Gutschrift]
N –> O[Kundenvorschlag: Reparatur oder Ersatz]
O –> P[Erledigung + Rückmeldung an Kunden]
Ablehnungsmail (B2B, zu späte Rüge)
Betreff: Ihre Reklamation zu Auftrag [Nummer]
Guten Tag [Name]
Ihre Meldung vom [Datum] zu Bestellung [Nummer] haben wir geprüft. Leider erfolgte Ihre Mängelanzeige erst am [Datum], damit ausserhalb der in unseren AGB vereinbarten Rügefrist (2 Tage für offene Mängel).
Gemäss Art. 201 OR gilt die Lieferung ohne rechtzeitige Rüge als genehmigt. Daher kann Ihr Anliegen nicht als Gewährleistungsfall anerkannt werden.
Freundliche Grüsse
[Ihr Name], SHK360
Rücksendeinstruktionen (mit RMA)
Betreff: Rücksendeauftrag (RMA [Nummer]) – [Firmenname]
Guten Tag [Name]
Wir haben Ihre Reklamation eingehend geprüft und RMA [Nummer] erteilt.
Bitte senden Sie das reklamierte Produkt innerhalb von 7 Tagen mit folgendem Prozedere zurück:
– Originalverpackung inkl. sämtlichem Zubehör verwenden.
– Schriftliche Fehlerbeschreibung und Lieferschein/Bestellbestätigung beilegen.
– Fotos des Mangels/Schadens beifügen.
– Auf dem Paket deutlich „RMA [Nummer]“ vermerken.
Rücksendeadresse:
[Firmenname, Abteilung Retouren, Adresse]
Freundliche Grüsse
[Ihr Name], SHK360
Gewährleistungsversprechen (wenn anerkannt)
Betreff: Gewährleistungsfall [Nummer] – Lösungsvorschlag
Guten Tag [Name]
Ihr Mangel an [Produkt] (Bestellung [Nummer]) wurde als Gewährleistungsfall anerkannt.
Wir schlagen vor, das Gerät zu reparieren (gegebenenfalls Austausch gegen Neugerät). Bitte senden Sie die Ware wie mit RMA-Nr. vereinbart zurück.
Nach erfolgreicher Reparatur senden wir Ihnen das Gerät kostenfrei zurück.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüsse
[Ihr Name], SHK360